Kommentar von H. Prantl aus der SZ (den ich gut finde):
15.4.
Die Satire Böhmermanns war missglückt. Daraus folgt aber nicht, dass sie auch strafbar ist. Gewiss: Wäre das Schmähgedicht auf der Bühne einer Pegida-Demonstration vorgetragen worden, wäre es als Volksverhetzung strafbar. Der Kontext aber war ein anderer. Böhmermann wollte dem türkischen Präsidenten quasi mit dem Holzhammer eine Nachhilfestunde in Sachen Meinungsfreiheit geben. Darf man zu diesem Zweck Unverschämtheiten formulieren, die für sich genommen gröblichst beleidigend sind? Das sind die Fragen, die die Justiz jetzt klären muss. Es sind spannende Fragen. Aber die Erregung der Öffentlichkeit wird nun wohl abklingen. Die Antiklimax beginnt. Und am Schluss der Sache wird dann, irgendwann, wenn es gut geht für Böhmermann und für die Kunstfreiheit, ein Freispruch stehen. Und bis dahin wird, hoffentlich, die Ehre des Präsidenten Erdoğan an anderen Taten gemessen werden als an seiner Reaktion auf ein Schmähgedicht.
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