22.2.
Keine Gemeinschaft hat sich den Menschenrechten stärker verpflichtet als die Europäische Union. Selbstbewusst nennen sich die 28 Mitgliedsstaaten
der EU einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Laut Artikel 2 des EU-Vertrags sind die Werte, auf die sich die Gemeinschaft gründet, "die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören."
Darüber hinaus: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die 1953 in Kraft trat, ist das bislang wohl wirkungsvollste Regelwerk zur
Durchsetzung dieser Rechte. Sie garantiert – in Verbindung mit anderen Gesetzen – Flüchtlingen weitreichenden Schutz.
In Anerkennung ihrer Verdienste erhielt die EU 2012 den Friedensnobelpreis. Das Komitee lobte als ihre wichtigste Errungenschaft "den erfolgreichen
Kampf für Frieden und Versöhnung und für Demokratie sowie die Menschenrechte; die stabilisierende Rolle der EU bei der Verwandlung Europas von einem Kontinent der Kriege zu einem des
Friedens".
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