Brandsatz-Sprech

Seehofer spricht erneut von "Notwehr". Dazu der Wortlaut aus dem Strafgesetzbuch (§32):

"(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Das heißt: Flucht vor Bürgerkrieg und Verfolgung sind rechtswidrig? Wer so redet, kriminalisiert Flüchtlinge. Der Menschenhass kommt aus der Mitte.

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